Die japanische Regierungspartei LDP gab im Januar 2026 bekannt, dass die Regierung auf Grundlage des am 26. Dezember letzten Jahres vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurfs für das Haushaltsjahr 2026 (Reiwa 8) drei Hauptgebühren für Ausländer drastisch erhöhen wird, um Mittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausländerfragen zu beschaffen. Die konkreten Änderungen sind wie folgt: Die Internationale Touristensteuer für Ausreisende wird von 1.000 Yen pro Ausreise auf 3.000 Yen erhöht, um Maßnahmen gegen Übertourismus und Überlastung von Flughäfen und anderen Einrichtungen zu finanzieren; die Visumsgebühr (Einmalaufenthalt) wird von 3.000 Yen auf 15.000 Yen erhöht, um den Betrieb konsularischer Einrichtungen im Ausland und das diplomatische Durchführungssystem zu stärken; die Gebühr für die Änderung und Verlängerung des Aufenthaltsstatus für Ausländer wird von 6.000 Yen auf 40.000 Yen erhöht – ein Anstieg um mehr als das Fünffache –, um eine angemessene Ein- und Ausreisekontrolle und Maßnahmen gegen illegalen Aufenthalt zu verstärken. Gleichzeitig wird die Gebühr für den Reisepassantrag japanischer Staatsbürger von 16.000 Yen deutlich auf 9.000 Yen gesenkt, wobei die Einnahmen aus der Internationalen Touristensteuer die Kosten für den Schutz japanischer Staatsbürger im Ausland ausgleichen sollen.
Hintergrund dieser Anpassung sind zwei große Belastungen für die japanische Gesellschaft in den letzten Jahren: das durch den starken Anstieg einreisender Touristen verursachte Problem des „Übertourismus“ sowie die Sicherheitsbedenken, die durch die Zunahme illegaler Aufenthalte entstehen. Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 sieht für Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausländerfragen eine Erhöhung um 132 Milliarden Yen im Vergleich zum vorherigen Haushaltsjahr vor – die höchste Steigerung aller Zeiten – und vermittelt damit deutlich den politischen Kurs der Regierungspartei zur Verschärfung der Kontrolle über Ausländer. Die Kosten für chinesische Touristen in Japan und für in Japan lebende Chinesen bei der Verlängerung des Aufenthaltsstatus werden dadurch erheblich steigen, wobei die Visumsgebühr (ohne Servicegebühren der Botschaft oder Konsulate) um das Vierfache steigt.