Die Generaldirektionen des Bildungsministeriums, der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, des Finanzministeriums sowie des Ministeriums für Wohnungsbau und städtisches und ländliches Bauwesen haben am 22. Mai gemeinsam die „Mindestanforderungen an die grundlegenden Betriebsbedingungen von Grund- und Sekundarschulen“ veröffentlicht. In fünf Bereichen – Schulgebäude, Sicherheitsvorkehrungen, Ausstattung für das tägliche Leben, Lehr- und Lernmittel sowie Personal – werden insgesamt 20 Mindeststandards festgelegt, die alle staatlichen Grund- und Sekundarschulen erfüllen müssen. Ziel ist es, innerhalb von drei Jahren zu erreichen, dass alle Schulen diese Anforderungen vollständig erfüllen. Diese 20 Kriterien stellen eine Weiterentwicklung der Standards aus dem Jahr 2014 im Rahmen des Programms „Verbesserung der Bildungsinfrastruktur“ dar und bilden somit die „nationale Mindestgrundlage“ für den Betrieb von Schulen; auch kleinere Schulen und Außenstellen können sich daran orientieren.
Die konkreten Anforderungen umfassen zahlreiche Aspekte: Im Sicherheitsbereich müssen Schulen unter geschlossener Verwaltung stehen; am Haupteingang sind Ein-Knopf-Alarmsysteme sowie Einrichtungen zum Schutz vor Durchbrüchen erforderlich, während in sensiblen Bereichen Videoüberwachung installiert werden muss. Bei Gebäuden gilt: D-Klasse-Bauschäden müssen beseitigt oder gesperrt werden; bei C-Klasse-Schäden ist vor der Nutzung eine statische Sicherheitsprüfung erforderlich. Für Lehr- und Lernmittel sind digitale Infrastrukturen, Fachlabore, Beratungsräume für psychologische Betreuung, Musik- und Kunstklassen sowie Bibliotheken mit angemessenen Beständen vorgeschrieben. Sportanlagen müssen ausreichend Platz für den regulären Unterricht sowie mindestens eine Ballspielart wie Fußball, Basketball, Volleyball oder Tischtennis bieten. Internate benötigen außerdem eine zertifizierte Mensa, genügend Schlafplätze und sanitäre Einrichtungen. Zudem wird das Bildungsministerium ein detailliertes Kontrollregister pro Schule einrichten, individuelle Umsetzungspläne entwickeln und die Erfüllung der Mindeststandards kontinuierlich überwachen, sodass das Ziel innerhalb von drei Jahren nachvollziehbar und prüfbar bleibt.