Malaysia verpflichtet soziale Medien ab sofort zur Altersverifikation ab 16 – bestehende Nutzer unter 16 erhalten 6 Monate Übergangsfrist

Die malaysische Kommunikations- und Multimedia-Kommission (MCMC) hat am 1. Juni bekannt gegeben, dass der gemäß dem Online-Sicherheitsgesetz 2025 (ONSA) erstellte „Kinderschutzkodex“ (CPC) und der „Risikominderungskodex“ (RMC) mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung des CPC müssen alle lizenzierten Anbieter von Social-Media-Diensten eine Altersverifikation für registrierte Nutzer durchführen. Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 16 Jahre. Die Verifikation muss auf staatlich ausgestellten offiziellen Aufzeichnungen oder gleichwertigen, von der malaysischen Regierung anerkannten Ausweisdokumenten basieren. Die betroffenen Plattformen umfassen alle lizenzierten sozialen Medien wie Facebook, Instagram, TikTok und YouTube. Bei Nichteinhaltung drohen behördliche und rechtliche Maßnahmen. Kommunikationsminister Fahmi erklärte am selben Tag, dass Social-Media-Plattformen „das malaysische Gesetz respektieren müssen“.