Die Jury wies die gesamte Klage von Musk gegen OpenAI ab, da die Verjährungsfrist überschritten war.

Am 18. Mai entschied eine US-amerikanische Geschworenenjury einstimmig, dass Elon Musks Klage gegen Sam Altman, CEO von OpenAI, Greg Brockman, Mitbegründer von OpenAI, sowie die Firma OpenAI nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist eingereicht wurde; alle Anträge wurden daher abgewiesen. Ebenso lehnte die Jury die Behauptung ab, Microsoft habe dabei geholfen, die Beklagten ihre Treuepflichten verletzen zu lassen. Die neun Geschworenen berieten sich ab Montagmorgen und kamen in weniger als zwei Stunden zu einer Einigung. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers akzeptierte und bestätigte das Urteil im Gerichtssaal. Steven Molo, Anwalt von Musk, kündigte an, Berufung einzulegen; er betonte, das Urteil betreffe lediglich „technische rechtliche Fragen“ und stelle keine Ablehnung des eigentlichen Sachverhalts dar.

Im Hintergrund: Nach dreimonatiger Verhandlung behauptete Musk, Altman und andere hätten bei der Umwandlung von OpenAI in ein gewinnorientiertes Unternehmen ihre Treuepflichten verletzt und sich dadurch unrechtmäßig bereichert. OpenAI entgegnete jedoch, bereits 2017 sei über eine Gewinnorientierung gesprochen worden, 2019 sei schließlich ein profitables Geschäftsfeld gegründet worden; erst 2024 reichte Musk Klage ein – womit sowohl die dreijährige Verjährungsfrist für Vertragsbruch als auch die zweijährige Frist für ungerechtfertigte Bereicherung abgelaufen waren. Musk gab im Prozess an, erst nachdem Microsoft im Jahr 2023 zehn Milliarden Dollar in OpenAI investiert hatte, um Eigentumsrechte an geistigem Eigentum zu erlangen, habe er sich zum Klagen entschlossen. Bill Savitt, Rechtsvertreter von OpenAI, erklärte nach der Verhandlung, die Jury habe sich mit „überwältgender Mehrheit“ auf die Seite seiner Mandanten gestellt; Microsoft begrüßte in einer Stellungnahme ebenfalls das Urteil. Berichten zufolge wird die Berufung von Musks Seite auf dem Prinzip der „continuing violation doctrine“ basieren, um die Verjährungsfrist zu umgehen – doch zuvor hatte die Richterin dieses Prinzip bereits aus den Instruktionen an die Geschworenen ausgeschlossen.

NBC News