Die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) gab am 16. Juni bekannt, dass sie eine Untersuchung zur Einhaltung der Interoperabilitätsverpflichtungen des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) durch Apple eingeleitet hat. Es handelt sich um die erste vorbereitende Untersuchung dieser Art, die von italienischen Behörden auf Grundlage des DMA durchgeführt wird. In einer Erklärung auf ihrer Website teilte die AGCM mit, dass es Hinweise darauf gebe, dass andere Anbieter von Cloud-Speicherdiensten für Verbraucher „möglicherweise nicht auf Augenhöhe mit Apple iCloud stehen“, da sie offenbar nicht auf dieselben Softwarefunktionen in iOS und iPadOS zugreifen können, die Apples eigener Dienst nutzt. Konkret erlaube es Apple Drittanbieter-Cloud-Speicherdiensten nicht, die für eine vollständige Gerätesicherung in iOS/iPadOS erforderlichen Funktionsschnittstellen zu verwenden. Der DMA schreibt vor, dass Apple sicherstellen muss, dass Drittanbieter von Cloud-Diensten für Verbraucher kostenlos und effektiv mit seiner Betriebssystemplattform interoperieren und gleichberechtigten Zugang zu iCloud-Funktionen erhalten. Die Ergebnisse ihrer Untersuchung werde die AGCM der Europäischen Kommission vorlegen, um diese bei ihrer Aufgabe als alleinige DMA-Durchsetzungsbehörde zu unterstützen; Unternehmen, die gegen den DMA verstoßen, drohen Geldbußen von bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes.
Hintergrund dieser Untersuchung sind die zunehmenden Spannungen zwischen Apple und den EU-Regulierungsbehörden. Auf der WWDC 2026 kündigte Apple an, dass Siri AI und mehrere neue Funktionen von iOS 27 aufgrund regulatorischer Probleme vorerst nicht in der EU eingeführt würden. Die EU-Kommission bezeichnete dies daraufhin als eigenständige Entscheidung Apples und erklärte, Apple suche „nach Ausnahmen statt nach Compliance-Lösungen“. Die italienische Untersuchung konzentriert sich mit den Backup-Schnittstellen für Cloud-Speicher auf eine konkretere technische Ebene und ist ein typisches Beispiel für die eigenständige Ausübung des vorbereitenden Untersuchungsrechts nach dem DMA durch eine nationale Regulierungsbehörde eines EU-Mitgliedstaats. Sie ist zudem das jüngste Signal einer zunehmenden regulatorischen Kontrolle der Einhaltung der Interoperabilitätsverpflichtungen durch Apple.