Die Volkszeitung (Renmin Ribao) veröffentlichte am 30. Mai einen Kommentar mit dem Titel „Das „Portal“ für willkürliche App-Fenstersprünge sollte geschlossen werden“. Darin wird darauf hingewiesen, dass von den 31 Apps und SDKs, die das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) kürzlich wegen Verstößen gegen Nutzerrechte gemeldet hat, sieben das Problem willkürlicher Fenstersprünge aufweisen – darunter Sprünge durch Klicken und Wischen in Informationsfenstern. Dies umfasst verschiedene Methoden wie die Nutzung hochempfindlicher „Schütteln zum Teilen“, das versehentliche Auslösen von Bestellseiten für Essenslieferdienste oder Mitgliedschaftszahlungsseiten sowie das automatische Herunterladen neuer Apps. Einige Designs zielen sogar speziell auf ältere Nutzer ab. Der Artikel stellt fest, dass solche Aktionen nicht nur die Benutzererfahrung beeinträchtigen, sondern auch das Wahlrecht der Verbraucher verletzen, illegal Bewegungssensordaten sammeln, übermäßige Berechtigungen anfordern und die Privatsphäre der Nutzer verletzen können. Bereits 2021 wurde dies von einem Provinzverbraucherschutzverband als Rechtsverletzung eingestuft. Der Artikel bezeichnet die willkürlichen App-Fenstersprünge als „digitales Hautgrieß“ und weist darauf hin, dass die hartnäckige Ursache in einem verzerrten Geschäftsmodell liegt – einige Apps profitieren davon, dass Nutzer versehentlich darauf klicken, um anderen Unternehmen Sichtbarkeit zu verschaffen, und betrachten dies sogar als ihr „Kerngeschäft“.